Blinklichtanlage an Bahnübergang bei Großauheim beschädigt Polizei ermittelt wegen Unfallflucht

Blinklichtanlage an Bahnübergang bei Großauheim beschädigt Polizei ermittelt wegen Unfallflucht
Blinklichtanlage an Bahnübergang bei Großauheim beschädigt Polizei ermittelt wegen Unfallflucht | Bild: © Stadt Hanau

An der Hanauer Landstraße in Großauheim ist kurz vor Weihnachten die Blinklichtanlage eines Bahnübergangs beschädigt worden. Verantwortlich für den Übergang ist der Hanauer Hafen, der auch ein zehn Kilometer langes Schienennetz betreibt. Die Polizei hat den Vorfall aufgenommen und ermittelt wegen Unfallflucht.

Vorfall und laufende Ermittlungen

Nach Angaben der Ermittler ereignete sich die Sachbeschädigung vermutlich am Montag, 15. Dezember, zwischen 11:48 Uhr und 12:15 Uhr. Bei dem betroffenen Bahnübergang zwischen den Hausnummern 59 und 61 wurde ein Mast erheblich ramponiert. An diesem Mast sind sowohl das Andreaskreuz als auch die Blinklichtanlage zur Verkehrsregelung montiert.

Nach der bisherigen Einschätzung fuhr ein größeres Fahrzeug, vermutlich ein Transporter oder ein Lastkraftwagen, beim Rangieren gegen den Mast. Der Zusammenstoß blieb zunächst unbemerkt. Die Polizei nahm den Schaden auf und leitet Ermittlungen wegen Unfallflucht ein.

Infrastruktur des Hafens und Bedeutung des Standorts

Der Vorfall betrifft nicht nur die Straße sondern auch die Hafeninfrastruktur. Der Hanauer Hafen ist nach eigenen Angaben der zweitgrößte Binnenhafen am Main und dient als Knotenpunkt für Güterverkehr zwischen Nordsee und Schwarzem Meer. Zum Hafen gehören unter anderem 25 Weichen, sechs Bahnübergänge und ein Schienennetz von rund zehn Kilometern, das den Hafen mit dem Hauptbahnhof verbindet.

Schaden, Kosten und Nutzbarkeit des Bahnübergangs

Die Reparatur des beschädigten Masts soll nach Angaben des Betreibers schnellstmöglich Anfang Januar erfolgen. Die Kosten für die Instandsetzung werden voraussichtlich im hohen vierstelligen Bereich liegen. Der Bahnübergang bleibt trotz der Beschädigung nach derzeitiger Einschätzung uneingeschränkt nutzbar.

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