
Seit Samstag, 7. Februar, sind die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen angehoben. Erwachsene, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, müssen künftig 46 Euro statt bisher 37 Euro zahlen. Auch für jüngere Antragsteller steigen die Kosten.
Was sich konkret ändert
Die Gebühr für Antragstellerinnen und Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr wurde von 37 Euro auf 46 Euro erhöht. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steigt die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um rund 24,3 Prozent für Ältere und etwa 21,1 Prozent für Jüngere.
Rechtsgrundlage und Entscheidungsweg
Die Anpassung wurde durch eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern festgelegt. Dem Erlass hatte zuvor der Bundesrat zugestimmt. Die Verordnung regelt die Höhe der Verwaltungsgebühren und trat mit dem genannten Datum in Kraft.
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