
Die Stadt Hanau hat den nächtlichen Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet untersagt. Zwischen einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang dürfen die Geräte nicht eingesetzt werden. Ziel der Regelung ist es, insbesondere Igel und andere kleine Wirbeltiere vor schweren oder tödlichen Verletzungen zu bewahren.
Was die Regelung vorsieht
Die Allgemeinverfügung gilt stadtweit und beziffert die Sperrzeiten konkret: Mähroboter sind in den festgelegten Nachtstunden nicht zu betreiben. Tagsüber bleibt der Einsatz erlaubt. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Mögliche Ausnahmen müssen nachweisen, dass von einem nächtlichen Betrieb keine Gefahr für Igel oder andere kleine Wirbeltiere ausgeht. Für sicherheitsrelevante Flächen wie Umspannwerke können zudem Befreiungen ausgesprochen werden.
Gefahr für Igel und andere Arten
Igel sind vor allem in der Dämmerung und nachts aktiv. Kommen sie einem Mähroboter in die Quere, rollen sie sich häufig zusammen, statt zu fliehen. Gegen die schnell rotierenden Messer bieten sie keinen Schutz. Die daraus resultierenden Verletzungen sind oft so schwer, dass die Tiere sterben. Studien legen nahe, dass handelsübliche Mähroboter Igel nicht zuverlässig als Hindernis erkennen.
Auch andere Tiere wie Erdkröten, Eidechsen und Schlangen können von den Geräten betroffen sein. Zudem führt intensives Mähen von Rasenflächen dazu, dass Blütenpflanzen als Nahrungsquelle für Insekten fehlen. Das reduziert die biologische Vielfalt und verschlechtert die Lebensbedingungen vieler Arten.
Stadtappell und rechtliche Grundlage
Oberbürgermeister Claus Kaminsky verwies auf die Schutzpflicht der Kommune. Er sagte, „Igel gehören zu den besonders geschützten Tierarten und sind ein wichtiger Bestandteil unserer heimischen Natur. Als Stadt tragen wir dazu bei, ihren Lebensraum zu bewahren und vermeidbare Gefahren zu verringern.“ Die Stadt betont zugleich, dass die Regelung verhältnismäßig sei und private Gartenpflege am Tag weiterhin möglich bleibe.
Sylvia Kloberdanz, Leiterin des Amts für Umwelt, Natur und Klimaschutz, wies auf einfache Maßnahmen hin, mit denen Hauseigentümer zur Verbesserung von Lebensräumen beitragen können. Sie empfahl ungemähte Bereiche, Laub- oder Reisighaufen und heimische Pflanzen als Unterschlupf und Nahrungsquelle für Igel und andere Arten. Kloberdanz sagte dazu, „Gerade Städte mit ihren Gärten, Grünanlagen und Parks sind heute wichtige Lebensräume für Igel. Deshalb ist es wichtig, Gefahren möglichst zu vermeiden. Das nächtliche Betriebsverbot setzt genau dort an, wo Igel am aktivsten sind.“
Die Maßnahme stützt sich auf die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. Igel gelten als besonders geschützte Tierart und dürfen weder verletzt noch getötet werden. Verstöße gegen die Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern belegt werden.
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