Hanau verbietet offenes Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen wegen Brandgefahr

Hanau verbietet offenes Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen wegen Brandgefahr
Hanau verbietet offenes Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen wegen Brandgefahr | Bild: © Stadt Hanau / Moritz Göbel

Die Stadt Hanau hat das Grillen und das Abbrennen von Lagerfeuern in öffentlichen Anlagen untersagt. Das Verbot gilt auch am Mainufer. Nur auf ausgewiesenen Grillplätzen wäre das Entzünden von Feuer grundsätzlich erlaubt, diese stehen in den Sommermonaten jedoch nicht zur Verfügung.

Geltungsbereich und Hinweise vor Ort

Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt sind offenes Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen nur auf dafür vorgesehenen Grillplätzen zulässig. Vor Ort weisen Schilder am Mainufer und an anderen Grünflächen darauf hin, dass das Grillen dort nicht gestattet ist.

Ausgewiesene Grillplätze bleiben in der Hauptsaison geschlossen

In Hanau gibt es nach Angaben der Stadt zwei ausgewiesene Grillplätze. Einer befindet sich bei der Klosterruine Wolfgang, der andere an der Barbarossaquelle. Beide Grillplätze werden in den Monaten Juni bis August wegen erhöhter Brandgefahr grundsätzlich nicht vergeben. Damit besteht derzeit keine legale Möglichkeit, in öffentlichen Anlagen zu grillen oder Lagerfeuer zu entzünden.

Begründung der Maßnahme

Die Stadt begründet das Verbot mit der aktuellen Wetterlage. Hohe Temperaturen und anhaltende Trockenheit erhöhen das Risiko, dass bereits ein Funke oder nicht vollständig abgelöschte Grillkohle Brände in trockenen Wiesen und Gehölzen auslösen. Ziel der Regelung ist es, öffentliche Grünanlagen und dort lebende Tiere zu schützen und Gefahren für die Bevölkerung sowie den Einsatzkräften zu vermeiden.

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