
Die Stadt Hanau hat die Betreuung an allen 16 städtischen Grundschulen neu vergeben. Die Verträge treten rechtzeitig vor dem ab August 2026 schrittweise geltenden bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft und laufen zunächst bis zum Schuljahr 2029/30 mit der Möglichkeit, jeweils zweimal um zwei weitere Schuljahre verlängert zu werden. Damit kann die maximale Laufzeit acht Jahre betragen.
Vergabe als Dienstleistungskonzession und beteiligte Träger
Die Leistungen wurden im wettbewerblichen Verfahren als Dienstleistungskonzession ausgeschrieben und jeweils für jede einzelne Schule vergeben. Den Zuschlag erhielten drei erfahrene freie Träger: Der Arbeiter-Samariter-Bund e. V. wird an acht Schulen Betreuung anbieten, darunter die August-Gaul-Schule, die Brüder-Grimm-Schule, die Gebeschusschule und die Theodor-Heuss-Schule. Kaleidoskop e. V. ist künftig an fünf Standorten zuständig, unter anderem an der Erich-Kästner-Schule und der Wilhelm-Geibel-Schule. Die Kathinka-Platzhoff-Stiftung übernimmt die Betreuung an der Anne-Frank-Schule, der Robinsonschule und der Schule im Pioneerpark.
Alle 16 Schulkonferenzen haben im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte den jeweiligen Trägern zugestimmt. Auch der Magistrat begrüßte die Entscheidungen, und die Stadtverordnetenversammlung fasste einen einstimmigen Beschluss.
Vertragslaufzeiten und organisatorische Ziele
Die vereinbarten Vertragszeiträume sollen nach Angaben der Stadt Planungssicherheit für Schulen, Träger und Eltern schaffen. Die Vergabe zielt darauf ab, die Ganztagsangebote verlässlich und pädagogisch fundiert zu organisieren. Bürgermeister und Schuldezernent Dr. Maximilian Bieri bezeichnete den Rechtsanspruch als wichtigen Schritt für Familien und zugleich als große organisatorische und finanzielle Herausforderung für die Kommunen.
Finanzierung und politischer Kontext
Hintergrund der Vergabe ist der gestaffelt eingeführte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ab August 2026 gilt der Anspruch zunächst für die erste Klassenstufe, in den folgenden Jahren wird er bis zur vierten Klassenstufe ausgeweitet. Ziel ist es, Betreuungslücken nach der Kita zu schließen, individuelle Förderung zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Weil die Schulen das Angebot nicht mit eigenem Personal leisten können, ist die Einbindung externer Träger notwendig.
Die Stadt macht zugleich auf die Finanzierung aufmerksam. Hanau unterstützt die Position des Deutschen Städtetages, wonach die im Ganztagsförderungsgesetz vorgesehenen Bundesmittel vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden müssen. Dr. Bieri forderte, dass die Mittel bei den Kommunen ankommen und das Land Hessen zusätzliche Ressourcen bereitstellt. Er verwies darauf, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs mit erheblichem Aufwand verbunden sei und eine verlässliche Finanzierung voraussetze.
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